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Voraussetzungen zur Anmietung einer Wohnung
Die Überlassung einer genossenschaftseigenen Wohnung setzt den Erwerb der Mitgliedschaft bei der Genossenschaft voraus. Die Höhe der zu zeichnenden Geschäftsanteile richtet sich nach der Wohnungsgröße.
Über eine Genossenschaftswohnung wird kein Mietvertrag, sondern ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Das ist ein Vertrag zwischen der Genossenschaft und dem sie mittragenden Mitglied, der als Dauerwohnrecht dem Mitglied erhöhte Sicherheit bietet, da es keine Eigenbedarfskündigungen gibt.